Firmung 2021
2021
wird in unserer Pfarreiengemeinschaft das Sakrament der Firmung angeboten. Jeder, der die 5., 6. oder 7. Klasse besucht, kann dieses Sakrament - unter bestimmten Voraussetzungen - empfangen. Der
Firmtermin ist Mittwoch,
14. Juli 2021 voraussichtlich in zwei Gruppen um 9.00 Uhr und um 11.00 Uhr in der Pfarrkirche Altenthann mit Bischof Rudolf Voderholzer.
Ein Elternabend zur Firmung kann momentan leider nicht stattfinden. Doch die Anmeldung zur Firmung kann bereits erfolgen. Das Anmeldeformular dazu kann man auf unserer Webseite herunterladen und dann ausgefüllt in einen Briefkasten der beiden Pfarrbüros einwerfen. Wem das nicht möglich ist, der kann das Formular auch per Mail oder Post erhalten. Dazu sich bitte in einem Pfarrbüro melden.
Die Anmeldungen zur Firmung, die 2020 geplant war, gelten nicht mehr ebenfalls die Patenscheine.
Nur die Taufzeugnisse der Firmlinge, die nicht bei uns getauft wurden, gelten noch.
Anmeldeschluss ist der Ostersonntag (04.04.2021).
Den weiteren Ablauf der Firmvorbereitung können wir im Moment noch nicht konkret festlegen. Sie werden darüber aber über den Pfarrbrief bzw. unserer Homepage informiert werden. Bei Fragen können sie sich jederzeit an den Diakon wenden.
Anmeldung zu den
Gottesdiensten
Die Anmeldung zu den Wochenendgottesdiensten ist weiterhin dringend erforderlich. Bitte von Dienstag bis spätestens
Donnerstag 18:30 in den jeweiligen Pfarrbüros anmelden.
Liebe Schwestern und Brüder unserer Pfarreiengemeinschaft,
auch wir müssen den momentanen staatlichen Vorgaben Rechnung tragen und miteinander alles Mögliche tun, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Wir bitten Sie für Informationen zum kirchlichen Leben immer wieder auch auf die Homepage unserer Pfarreiengemeinschaft Altenthann-Brennberg-Frauenzell zu schauen!
Bitte beachten Sie die Regeln:
In den Pfarrkirchen werden Sitzplätze ausgewiesen und ein Ordnungsdienst wird auf die Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften achten.
Die Pfarrkirchen sind eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes geöffnet.
Es wird gebeten bis zehn Minuten vor Beginn des Gottesdienstes zu erscheinen.
Die Gottesdienstteilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung am Wochenende möglich.
Anmeldung für die Wochenendgottesdienste bis Donnerstag 18.30 Uhr in in den Pfarrbüros:
Teilnahme beim Gottesdienst in Altenthann: Tel.: 09408 271
Teilnahme beim Gottesdienst in Brennberg, Frauenzell und Bruckbach: Tel.: 09484 273
Neue Anweisungen:
Der Abstand zwischen zwei Personen oder Personengruppen i. S. der Regelungen über
die Kontaktbeschränkungen (gemeinsamer Hausstand) hat vom Eintritt in die Kirche bis zum Verlassen der Kirche grundsätzlich 1,5 m nach allen Seiten zu betragen.
Die Verwendung einer FFP 2 Maske ist für die Gottesdiensteilnehmer verpflichtend, auch wenn Sie am Platz sind. Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist untersagt.
FFP2-Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche
Bei der Pflicht, im Gottesdienst FFP2-Masken zu tragen, gilt natürlich die staatliche Vorschrift für Kinder und Jugendliche entsprechend. Kinder sind bis zu einem Alter von sechs Jahren von jeglicher Maskenpflicht befreit. Von sechs bis vierzehn Jahren müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Und erst ab 15 Jahren sind sie zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Dies gilt auch für Ministrantinnen und Ministranten.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass täglich Gottesdienste über das Radio bei den Sendern Radio Horeb mitzufeiern möglich ist und auch im Fernsehen über den Kanal K-TV, EWTN und Sonntagsgottesdienste in ARD und ZDF.
Weiterhin laden wir zum persönlichen Lesen der Bibel und dem privaten Gebet zuhause besonders ein – auch hierzu finden Sie auf der Homepage (siehe
pdf-Dateien) Hilfen.
Versuchen wir mit Gottes Hilfe diese schwierige Zeit zu überstehen und vor allem schützen wir unsere alten und kranken Menschen und beten wir immer wieder besonders für sie.
Und beten wir für alle die an dem Virus Erkranken – dass Gott ihnen zur Seite steht und Sie gesund werden!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und den Zusammenhalt in dieser schweren Zeit und danke an alle die für uns weiterhin in den verschiedensten Berufen Dienst tun, damit die Grundvollzüge unseres Lebens
aufrechterhalten werden können. Vergelt´s Gott an Sie alle!
Es grüßt Sie herzlich und in Verbundenheit Ihr
Pfarrer Jürgen Lehnen
Sehr geehrte Gottesdienstbesucher,
aus Gründen des Infektionsschutzes sind auch während des Gottesdienstes bestimmte Sicherheitsregeln zu beachten.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Ordner wenden.
Vielen Dank – Ihr Pfarrteam
Taufe: Unbeschadet der Möglichkeit der Nottaufe ist die Taufe eines einzelnen Täuflings oder mehrerer Täuflinge möglich. Dazu gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln (und damit dieselben zahlenmäßigen Begrenzungen für Teilnehmer) wie bei der Messe. Die Teile der Tauffeier, die für den Eingang der Kirche vorgesehen sind, finden in der Kirche statt. Die Mitfeiernden sollen während der Taufliturgie auf einem festen Platz bleiben, mit Ausnahme des Täuflings, der Eltern, des Paten/der Patin und ggf. der Geschwister des Täuflings. Der Taufpriester/-diakon trägt zum Taufritus im engeren Sinne und zu den ausdeutenden Riten Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe.
Firmung: Alles Weitere wird im Rahmen der Planung der Firmtermine für das Jahr 2021 geregelt.
Trauung: Für die Trauung im engen Familien- und Freundeskreis gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie bei der Messe. Dies gilt insbesondere auch für den Vermählungsteil mit Vermählungsspruch. Bei der Bestätigung der Vermählung reichen sich die Brautleute nur die Hände, die Deuteworte bleiben, der Stola-Ritus und die Handauflegung entfallen. Ob eine anschließende Hochzeitsfeier möglich ist, muss das Brautpaar anderweitig unter Beachtung der staatlichen Vorschriften klären.
Prozessionen und gemeinschaftliche Wallfahrten können derzeit nicht stattfinden.